Masken am Arbeitsplatz in Österreich
Stellen Sie sich nicht auch immer wieder die Frage, ob man nun eine Maske am Arbeitsplatz tragen muss oder nicht? Wir haben hier nachrecherchiert und sind dabei zu unten angeführter Schlussfolgerung gekommen. Bevor wir dieses Rätsel auflösen, stellt sich jedoch die Frage, warum man überhaupt eine Maske am Arbeitsplatz benötigt?
Das Grundproblem in jedem Großraumbüro, Besprechungsraum oder auch im kleinen Einzel- oder Zweierbüro sind die von den anwesenden Personen emittierten Aerosole. Aerosole sind Mischungen von festen oder flüssigen Partikeln („Schwebeteilchen“) in einem Gas oder Gasgemisch (z.B. der Luft). Die Aerosolpartikel sind etwa 1 Nanometer (nm) bis zu mehreren 100 Mikrometer (µm) groß. Während größere Partikel schnell zu Boden fallen, können kleiner Partikel länger in der Luft verbleiben. Diese Aerosole können auch Bakterien und Viren enthalten und stellen somit ein Infektionsrisiko dar, da vor allem die kleineren Partikel in einem Aerosol mehrere Stunden im Schwebezustand in der Luft verbleiben. Damit können sie auch über größere Distanzen (mehrere Meter) und für längere Zeiträume (auch Tage!) ein Infektionsrisiko darstellen.
Wie kann man das Infektionsrisiko durch Aerosolpartikel reduzieren?
Beim Niesen oder Husten können Aerosolpartikel mehrere Meter weit verbreitet werden. Um das zu verhindern bedarf es einer korrekten Niesetikette (Niesen in die Armbeuge oder in ein Tuch). Durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird die Menge der freigesetzten Aerosolpartikel deutlich reduziert, wobei kleinere Partikel weniger gut zurückgehalten werden als größere. Abstand halten ist auf jeden Fall sinnvoll, da somit die Übertragung von größeren Aerosolpartikel nur erschwert möglich ist, da diese nach kurzer Distanz zu Boden sinken. Gleiches gilt für Plexiglasscheiben, da vor allem die freigesetzten kleinen Aerosolpartikel davor nicht Halt machen, sondern sich durch Luftströmungen und Diffussion im ganzen Raum verteilt werden.
Trotz weiterer Maßnahmen wie beispielsweise regelmäßiges Lüften ist es unvermeidbar, dass beim Aufenthalt von mehreren Menschen in Innenräumen ein erhöhtes Infektionsrisiko entsteht. Selbst Luftfiltergeräte können hier keine Abhilfe leisten, da diese nur sehr langsam die Raumluft ansaugen und erst im Gerät filtern oder deaktivieren. Die „Reise“ der kleinen Aerosolpartikel, welche von Personen emittiert werden, kann somit mehrere Stunden dauern. Da diese während der „Reisezeit“ an anderen Personen vorbei fliegen können, besteht die Gefahr, dass andere Personen diese keimbelasteten Aerosolpartikel inhalieren könnten.
Einzig Hydroxyl-Radikale sind in der Lage, die von Viren und Bakterien belasteten Aerosolpartikel direkt in der Luft zu neutralisieren. Diese Hydroxyl-Radikale, auch OH-Radikale genannt, entstehen in der freien Natur durch einen physikalischen Prozess durch Wasserdampf und der UV Strahlung der Sonne. OH-Radikale spielen eine wichtige Rolle beim Sommersmog oder Abbau von Spurengasen und werden deswegen auch als „Waschmittel der Atmosphäre“ bezeichnet.
Einem deutsch-österreichischen Wissenschaftsteam ist es gelungen, diese Technologie unter Verwendung von kaltem atmosphärischem Plasma und Spannung auch in den besonders gefährdeten Innenräumen zu erzeugen ohne dabei auf chemische Substanzen zurück greifen zu müssen. Die bekannte STEREX-Plasmatechnologie sorgt somit für eine OH-Radikal Sättigung in einer definierten Raumgröße, indem diese gleichmäßig verteilt werden. Aerosolpartikel, welche von Personen laufend emittiert werden, werden unmittelbar nach dem Austreten aus Mund oder Nase neutralisiert, sodass eine Übertragung eines belasteten Keims bei Einhaltung eines Mindestabstands als sehr unwahrscheinlich gilt.
Die Wirkung dieser STEREX-Plasmatechnologie ist um den Faktor 100 größer als die Filterleistung einer Maske, selbst wenn diese völlig korrekt getragen wird. (Was leider nicht immer der Fall ist). Nachdem die STEREX-Plasmatechnologie als Schutzmaßnahme betrachtet werden kann, welche das Infektionsrisiko wesentlich reduziert und vor allem im Vergleich zu einem normalen Mund-Nasen-Schutz oder Plexiglasscheibe eine höhere Wirkung gegenüber Viren und Bakterien erzielt, ist nach rechtswissenschaftlicher Abklärung davon auszugehen, dass diese die Anforderungen lt. aktueller Fassung (Stand 22.04.2021) die Anforderungen der COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung, Paragraph 6, Absatz 2 der Republik Österreich erfüllt.